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    Was kostet ein Einsatz der Feuerwehr?

    Alles gratis oder was?

    Wer dringend die Feuerwehr benötigt, weil sich Menschen oder Tiere in lebensbedrohlichen Notlagen befinden, oder ein Brand ausgebrochen ist, muss sich um die Einsatzkosten keine Gedanken machen. Das Feuerwehrgesetz von Baden Württemberg sieht vor, dass diese Einsätze grundsätzlich kostenlos sind.

    Auch wenn die Feuerwehr einmal vergeblich anrücken würde, weil das Feuer z.B. vor dem Eintreffen gelöscht werden konnte, oder es sich bei dem gemeldeten Qualm lediglich nur um Wasserdampf handelte, bleibt der Einsatz für den Verursacher wie auch für den Meldenden gebührenfrei.

    Anders sieht dies bei Einsätzen aus, die durch böswillige Falschmeldung oder durch Brandstiftung verursacht wurden. In diesem Fall erhebt die Stadt Beilstein, welche Trägerin der Feuerwehr ist, die Kosten.

    Ebenso werden Einsatzkosten berechnet, wenn die Feuerwehr bei Ereignissen Hilfe leistet, die nicht unmittelbar der Notfallrettung zuzuordnen sind. Dazu gehören zum Beispiel:

    • das Beseitigen von Wasserschäden (z.B. Auspumpen von Kellern,…),
    • das Beseitigen von Sturmschäden,
    • das Beseitigen von Öl- oder sonstigen umweltgefährdenden oder gefährlichen Stoffen,
    • Türöffnungen bei Gebäuden, Wohnungen, Aufzügen usw., ohne akute Gefahr,
    • Mitwirkung bei Räum- und Aufräumarbeiten,
    • Absicherung von Gebäuden und Gebäudeteilen,
    • Stellung von Brandsicherheitswachen,
    • Böswillige Fehlalarmierung,
    • grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beim Umgang mit Feuer
    • alle Einsätze mit Fahrzeugen.

    Bei Wasser im Keller ist die Hilfe der Feuerwehr manchmal schneller erschöpft als dem Eigentümer lieb ist. Dies liegt daran, dass wir mit unseren feuerwehrtechnischen Geräten erst bei einem Wasserstand von ca. 5 cm tätig werden können. Auch hier helfen, sofern Sie nicht selbst zu Eimer und Putzlappen greifen können, gewerbliche Anbieter mit Wassersaugern und Entfeuchtungsgeräten weiter.

    Unmittelbare Gefahr besteht nicht, wenn z. B. nach einem Sturm ab Windstärke 8 ein Ast auf Ihrem Grundstück liegt. Hierbei würde es sich wie oben beschrieben um einen gebührenpflichtigen Einsatz handeln. Mit Sicherheit wäre es hier günstiger einen gewerblichen Forstbetrieb zu beauftragen, da dieser nicht mit 20-30 Arbeitern anrücken würde.

    Für das Öffnen von verschlossenen Türen und Fenstern wenden Sie sich bitte an einen gewerblichen Schlüsseldienst. Dieser kann die Tür wahrscheinlich schonender öffnen, als es mit feuerwehrtechnischen Mitteln möglich wäre. Ausnahmen sind, wenn Gefahr in Verzug ist d.h. hilflose, gefährdete Personen sich in den Räumen befinden. Hier verschaffen wir dem Notarzt und dem Rettungsdienst natürlich einen Zugang in die Wohnung.

    Es gilt also, kostenpflichtig ist dabei entweder der Verursacher des Schadens oder der Eigentümer des Gegenstandes, bzw. der Veranstalter oder Veranlasser, der den Einsatz notwendig gemacht hat. Auch die Betreiber von Brandmeldeanlagen müssen der Stadt Beilstein die durch Fehlalarmierung entstandenen Kosten ersetzen, wie auch der Halter eines Fahrzeuges, das Öl verliert oder brennt. Dies ist in der Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Beilstein“ festgelegt. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem jeweiligen Aufwand (Anzahl der Fahrzeuge, Personalstärke und Einsatzdauer).